Mit Blick auf die Berichterstattung über finanzielle Engpässe am Jenaer Universitätsklinikum erklärt Lutz Liebscher, stellvertretender Fraktionsvorsitzender der SPD-Fraktion im Thüringer Landtag:
„Die Bedeutung des Universitätsklinikums für die Gesundheitsversorgung der Thüringerinnen und Thüringer, für Forschung, Lehre und Innovation aber auch als wichtiger Arbeitgeber kann nicht zu hoch eingeschätzt werden.“
Es ist die gesetzliche Aufgabe des Landes, die Investitionen am UKJ zu finanzieren. Die Finanzierung der laufenden Kosten der Krankenversorgung hingegen obliegt den Krankenkassen.
„Wir kennen den Bedarf an baulichen Investitionen etwa im Bereich der Zahnmedizin oder der Kinderpsychiatrie. Für die bauliche Ertüchtigung der Notaufnahme hat das Ministerium bereits Mittel für den Landeshaushalt 2025 angemeldet. Das UKJ hat in der Vergangenheit über viele Jahre schwarze Zahlen geschrieben und konnte entsprechend eigene Mittel für Investitionen nutzen. Wenn nun die Einnahmen hinter die Ausgaben zurückfallen, ist das Land in der Pflicht, seiner gesetzlichen Aufgabe nachzukommen, etwa bei der Finanzierung von Investitionen und notwendigen Neubaumaßnahmen.“
Statt globaler Minderausgabe gezielte Investitionen in die Gesundheitsversorgung
Mit Blick auf die Äußerung des CDU-Fraktionsvorsitzenden Voigt auf „X“, „die Gesundheitsversorgung sei in Gefahr“, fordert Liebscher:
„Wir brauchen eine sachliche Bewertung der Situation am UKJ und müssen daraus Schlussfolgerungen für die künftige stabile Finanzierung des UKJs durch das Land ziehen. Für uns als SPD-Fraktion steht außer Frage, dass der Freistaat seiner gesetzlichen Pflicht nachkommen und bei Bedarf Investitionen und Baumaßnahmen am UKJ künftig stärker als bisher finanzieren muss. Bei den Systemaufgaben des UKJ muss darüber hinaus auch der Bund im Rahmen der aktuellen Krankenhausreform stärker in die Verantwortung genommen werden und für Entlastung sorgen.
Weder müssen sich Patienten und Beschäftigte sorgen, noch ist die Gesundheitsversorgung in Gefahr, wie Herr Voigt behauptet. Diese Panikmache verbietet sich – auch im Landtagswahlkampf. Bei den Verhandlungen zu den Landeshaushalten 2023 und 2024 war Mario Voigt die Durchsetzung einer pauschalen Ausgabensperre („globale Minderausgabe“) stets wichtiger als die gezielte Förderung des Gesundheitssystems. Wenn die Meldung des UKJ hier zu einem Umdenken führt, kann ich das nur begrüßen.“